Eine Scheidung lässt sich manchmal nicht verhindern und ist für alle Beteiligten belastend – besonders, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Neben emotionalen Fragen stehen plötzlich rechtliche und finanzielle Entscheidungen an, die weitreichende Folgen haben.
Als neutraler Ansprechpartner stehe ich beiden Seiten gleichermaßen zur Verfügung. Ich bewerte die Immobilie objektiv, zeige die realistischen Optionen auf und sorge dafür, dass die Lösung für beide Partner nachvollziehbar und fair bleibt.
Die Immobilie wird verkauft und der Erlös nach Abzug der Restschuld aufgeteilt. Der häufigste und meist sauberste Weg zu einem klaren Schnitt.
Ein Partner übernimmt die Immobilie allein und zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist eine tragfähige Anschlussfinanzierung.
Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und wird vermietet. Sinnvoll, wenn ein Verkauf aktuell nicht wirtschaftlich ist.
Der letzte Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist. Meist mit deutlichen Wertverlusten verbunden – und daher zu vermeiden.
Ein strukturierter Ablauf nimmt Druck aus der Situation und schafft für beide Seiten Klarheit.
Wir klären in Ruhe und absolut diskret Ihre Ausgangslage – auf Wunsch gemeinsam oder getrennt mit beiden Partnern.
Ich ermittle den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie objektiv. Diese Zahl ist die Grundlage jeder fairen Einigung.
Verkauf, Auszahlung oder Vermietung – wir rechnen die Szenarien durch, inklusive Restschuld, Steuern und Nebenkosten.
Ist die Entscheidung gefallen, übernehme ich die Abwicklung – vom Verkauf bis zum Notartermin, für beide Seiten transparent.
Gerade in einer Trennungssituation zählt Diskretion. Von Landshut über Dingolfing bis Aham kenne ich den regionalen Markt und die Menschen – und weiß, wie wichtig es ist, dass eine Scheidung mit Immobilie nicht zum Gesprächsthema wird. Vermarktung und Besichtigungen steuere ich entsprechend zurückhaltend.
Gleichzeitig gilt: Je fundierter die Bewertung, desto weniger Streit. Ein realistischer, belegbarer Marktwert nimmt beiden Partnern die Sorge, benachteiligt zu werden – und beschleunigt die Einigung oft erheblich.
Rechtliche Orientierung bieten unabhängig die Bundesnotarkammer, das Bundesministerium der Justiz sowie der Ratgeber zur Scheidung der Deutschen Anwaltauskunft.
Die Antworten, die Eigentümer in einer Trennungssituation am häufigsten brauchen.
Nein. Ein Verkauf ist nur einer von mehreren Wegen. Ebenso möglich sind die Auszahlung eines Partners oder die gemeinsame Vermietung. Erst wenn gar keine Einigung gelingt, droht die Teilungsversteigerung.
Entscheidend ist, wer im Grundbuch steht, und welche Vereinbarungen bestehen. Sind beide Eigentümer, muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden – eine neutrale Bewertung ist dafür die wichtigste Grundlage.
Beide Darlehensnehmer haften weiter gegenüber der Bank, unabhängig vom Scheidungsurteil. Bei einer Übernahme muss die Bank der Entlassung aus der Haftung zustimmen – das klären wir frühzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ich arbeite bewusst für beide Seiten. Meine Bewertung stützt sich auf reale Vergleichspreise, nicht auf Wunschzahlen – und beide Partner erhalten dieselben Informationen zur gleichen Zeit.
Das hängt von Haltedauer und Eigennutzung ab. Bei selbst bewohnten Immobilien entfällt sie häufig. Für eine verbindliche Auskunft binden wir Ihren Steuerberater ein.
um deine Lieblingshäuser und mehr zu speichern
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.